Miet- und Geschäftsbedingungen für den Kanuverleih
Buchung: Unser Angebot ist freibleibend. Wir vermieten nur auf Vorbestellung. An den Wochenenden empfielt sich eine Reservierung. Die Reservierung ist für uns erst nach Zahlungseingang von 50% der Mietsumme verbindlich! Buchungen ohne Anzahlung werden hinten angestellt und können eventuell nicht bedient werden. Es besteht in diesem Fall keinerlei Haftung des Vermieters für entstandene Kosten.
Rücktritt: Die Anzahlung wird bei Rücktritt der Kanutour ( wenn keine Vermietung der stornierten Kanus erfolgt ) als Ausfallentschädigung einbehalten. Wird die Kanufahrt wegen schlechtem Wetter ( über 50% Regen auf meiner Homepage ) abgesagt, wird die Anzahlung für einen neuen Termin gutgeschrieben.
Der Mietpreis ist vor Mietbeginn zur Zahlung fällig.
Mietzeit: Die Mietzeiten sind täglich zwischen 9:00 und 19:00 Uhr. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsachen und endet mit der Rückgabe der Mietsachen beim Vermieter. Bei verspäteter Rückgabe beträgt die zusätzliche Gebühr pro Tag und Mietgegenstand: Tagesmiete + 25%.
Haftung: Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsachen die volle Haftung. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Mietsachen - auch einzelner Teile - ohne das es von Seiten des Vermieters des Nachweises des Verschuldens bedarf. Die Reparatur- und/oder Ersatzteilkosten richten sich nach den bei dem Vermieter geltenden Preisen. Jede Beschädigung am Mietgegenstand ist bei Rückgabe ohne Aufforderung des Vermieters bekanntzugeben
Kosten für den Mieter bei Verlust oder Totalschaden
Für ein Kanu: 1000,--
Für ein Stechpaddel: 30,--, für eine Gepäcktonne: 25,--, für eine Schwimmweste: 80,--
Der Mieter erklärt, daß er finanziell in der Lage ist, diesen Vertrag zu erfüllen und keine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Die Benutzung der Mietsachen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für bei Gebrauch der Mietsachen entstehenden Schäden. Wir weisen darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, daß die Mietsachen nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert sind und daß eine Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht für Mietsachen aufkommt.
Sorgfalt: Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind in privatem Besitz und dürfen nicht betreten oder zur Rast genutzt werden. Während der Kanufahrt dürfen die Boote nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden. Abfälle sind in Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestelten Abfallbehältern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Die Rastplätze sind sauber zu hinterlassen. Bei Mißachtung der Natur, grobem Fehlverhalten ( zuviel Alkohol ), Lärm, Materialmißbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Tour fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Mieter zu Zahlen.
Die gegenwärtige oder künftige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
Mit Unterschrift des Mietvertrages und der Übernahme der Mietsachen werden diese Geschäftsbedingungen vom Mieter anerkannt.